Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Raumausstattung Unterlechner KG, Dorfstraße 11, 6116 Weer
Die Begriffe Unternehmer und Konsument werden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verwendet, beide gemeinsam werden Kunde genannt.
Allgemeiner Geltungsbereich:
Diese AGB werden unseren Angeboten und, wenn nicht anders vereinbart, den allgemeinen Firmenverträgen zugewiesen. Abweichende Vereinbarungen mit Unternehmern bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer firmenmäßig unterfertigten schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen verpflichten uns bei Unternehmen/Konsument nur, wenn und soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
Schweigen auf derartige Abweichungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Derartigen abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen anderer Unternehmer u. Kundenvereinbarungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Die umseitigen Vertragsbedingungen (Angebote, Aufträge, Zusagen) werden mit Ihrer Unterschrift Bestandteil dieses Vertrages.
Angebote:
Unsere Angebote sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, da Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen werden.
Ergänzungen:
Bestimmte Eigenschaften (Gewichte, Maße, Preise, Leistungen und Ähnliches) gelten nur schriftlich als ausdrücklich zugesichert.
Der Konsument hat uns rechtzeitig vor Vertragsschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an unsere Ware oder Leistungen in der kundenspezifischen Anwendung unter genauer Beschreibung dieser besonderen Anforderungen hinzuweisen.
Öffentliche Werbeaussagen eines Herstellers, dessen Sachen wir verkaufen oder verwenden, binden uns nicht, außer wenn sie uns vom Konsumenten mitgeteilt wurden und wir sie bestätigten. Der Kunde wird uns aufklären, bevor ihn Werbeaussagen zum Vertragsabschluß beeinflussen, damit wir zu diesen vor dem Vertragsabschluß Stellung beziehen können. Vertragsergänzungen und - Änderungen sowie Nebenabreden mit Unternehmern u. 3.Personen bedürfen ebenso wie das Abgehen von diesem Erfordernis der Schriftform.
Preise:
Rechnungen sind - wenn nicht anders vereinbart - innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto fällig.
Die Zahlung ist nur dann als rechzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde.
Im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers/Werbestellers gelten 1,2% Zinsen p.M. als vereinbart, sofern nicht aus dem Titel des Schadenersatzes höhere Zinsen verrechnet werden können.
Ein vereinbarter oder gewährter Anspruch auf Skontoabzug besteht nur, wenn keine ältere Rechnung offen ist. Der Kunde verpflichtet sich, alle zweckentsprechenden mit der Eintreibung der Forderung verbundenen nötigen außergerichtlichen Kosten zu tragen.
Abrechnung:
Die Ware (Parkett, Laminat, Vinyl- u. Korkboden) wird immer nach vollen Paketen abgerechnet.
Nur ganze Pakete können wieder an uns retourniert werden. Offene Pakete werden von uns nicht mehr zurück genommen.
Sockelleisten werden nach Stück abgerechnet.
Leistungen:
Fixtermine zur Durchführung können erst vereinbart werden, wenn die Lieferzeiten der bezogenen Ware bekannt sind.
Wenn kein Fixtermin vereinbart wurde, sind Liefer- oder Leistungszeiten nur ungefähr verbindlich (= ein gewöhnliches Termingeschäft). Wir bemühen uns sie einzuhalten. Die Vereinbarung verbindlicher Liefer- und Leistungstermine sowie -fristen mit Unternehmern bedarf der Schriftform. Fristen und Termine beginnen bzw. gelten nicht, bevor nicht alle Einzelheiten eines Vertrags geklärt sind und alle sonstigen, vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Die Firma gerät nicht in Verzug, solange der Kunde uns gegenüber mit der Erfüllung von wichtigen Verpflichtungen oder Obliegenheiten, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.
Selbstbelieferungsvorbehalt, höhere Gewalt und sonstige Behinderungen erhalten wir Lieferungen oder Leistungen unserer Vorlieferanten nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein (z.B. Krieg, Streik, Unruhen, Bürgerkrieg, Terroranschläge, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, Transportengpässe, Betriebsbehinderung z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden und sonstige Behinderungen, die nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind), so sind wir berechtigt, die Lieferung oder die Leistung um die Dauer der Behinderung, höchstens aber 4 Wochen, hinauszuschieben.
Gewährleistung und Schadenersatz:
Der Kunde ist beweispflichtig, dass ein Mangel innerhalb von 6 Monaten hervorgekommen ist.
Gebrauch, Abnützung oder Fehlbehandlung begründen keine Gewährleistung!
Der Kunde kann zunächst bei einem Mangel nur Verbesserung oder Austausch verlangen, es sei denn, dies wäre unmöglich, unverhältnismäßig aufwendig oder dem Kunden sehr unangenehm oder unzumutbar.
Für Unternehmer wird die Verjährungsfrist für Gewährleistung betreffend bewegliche Sachen auf sechs Monate und betreffend unbewegliche Sachen auf zwei Jahre verkürzt.
Wenn uns Tatsachen bekannt werden, die nach kaufmännischem Ermessen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, können wir alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich solcher, die gestundet sind, oder für die wir erfüllungshalber Wechsel angenommen haben, sofort fällig stellen.
Noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen - auch wenn verbindliche Liefertermine und -fristen vereinbart worden sind - brauchen wir in diesen Fällen nur gegen Vorauszahlung und angemessene Sicherheitsleistung ausführen. Die Haftung für andere Schäden als Personenschäden, die auf unserer leichten Fahrlässigkeit beruhen, wird ausgeschlossen.
Garantien eines Herstellers berühren die uns allfällig treffende Gewährleistung nicht!
Aufrechnung:
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen aufzurechnen, es sei denn wir anerkannten die Gegenforderung, diese steht in rechtlichem Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden, wurde gerichtlich festgestellt oder bei unserer Zahlungsunfähigkeit.
Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser Eigentum.
Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist gegenüber Unternehmern der Sitz unserer des Betriebes. Für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag, seiner Eingehung oder Auflösung wird für Unternehmer die ausschließliche sachliche Zuständigkeit des Landesgerichts Innsbruck für Handelssachen zuständigen Gerichts vereinbart.